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BF17 · Antrag ab 16,5 Jahren

Begleitetes Fahren ab 17 in Gelsenkirchen

Ein Jahr Fahrpraxis, bevor du allein losfährst. Du machst die komplette Ausbildung und die Prüfungen für Klasse B, darfst danach aber zunächst nur mit eingetragener Begleitperson fahren. Statistisch die sicherste Variante, Fahranfänger auf die Straße zu lassen.

Klasse BF17

Wie BF17 funktioniert

Die Ausbildung ist exakt dieselbe wie bei Klasse B — gleiche Theoriestunden, gleiche Sonderfahrten, gleiche Prüfungen. Der Unterschied liegt danach: Bis zu deinem 18. Geburtstag darfst du nur fahren, wenn eine eingetragene Begleitperson neben dir sitzt.

Statt eines Kartenführerscheins bekommst du zunächst eine Prüfungsbescheinigung. Die gilt nur in Deutschland. Mit 18 tauschst du sie bei der Führerscheinstelle gegen den regulären Kartenführerschein — ohne neue Prüfung, ohne zusätzliche Stunden.

Der Zeitvorteil, den viele unterschätzen

Du darfst den Antrag sechs Monate vor deinem 17. Geburtstag stellen, also mit 16 Jahren und 6 Monaten. Die Theorieprüfung kannst du drei Monate vor dem 17. Geburtstag ablegen, die praktische einen Monat davor.

Praktisch heißt das: Wer mit 16,5 anfängt, kann am 17. Geburtstag fahren. Wer bis 18 wartet, fängt dann erst an — und ist realistisch mit 18,5 fertig. Zwei Jahre Unterschied in der Fahrpraxis.

Wer darf Begleitperson sein?

Die Anforderungen sind gesetzlich festgelegt. Die Begleitperson muss:

  • mindestens 30 Jahre alt sein
  • seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen die Klasse B besitzen
  • höchstens einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg haben
  • im Antrag namentlich eingetragen sein

Du kannst mehrere Begleitpersonen eintragen lassen — Eltern, Großeltern, Onkel, Nachbarin. Das ist sinnvoll, weil nicht immer dieselbe Person Zeit hat. Nachträgliches Eintragen ist möglich, kostet aber jedes Mal eine Gebühr.

Wichtig: Die Begleitperson ist keine Fahrlehrerin. Sie darf nicht ins Lenkrad greifen und trägt keine Verantwortung für die Fahrzeugführung — du fährst, sie sitzt daneben. Sie darf allerdings nicht unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen (0,5-Promille-Grenze). Für dich gilt ohnehin absolutes Alkoholverbot.

Was passiert, wenn du ohne Begleitung fährst?

Das ist kein Kavaliersdelikt. Wer ohne eingetragene Begleitperson fährt, riskiert ein Bußgeld, einen Punkt und den Entzug der Prüfungsbescheinigung. Dann heißt es: warten bis 18 und eine Nachschulung absolvieren. Der ganze Zeitvorteil ist damit weg.

Antrag in Gelsenkirchen

Zuständig ist die Führerscheinbehörde der Stadt Gelsenkirchen, Referat 33 — Bürgerservice, Wildenbruchstraße 10, 45879 Gelsenkirchen. Die Stadt erklärt das begleitete Fahren auch auf ihrer eigenen Seite.

Zum Antrag brauchst du die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten, die Daten aller Begleitpersonen, Sehtest, Erste-Hilfe-Bescheinigung und ein biometrisches Passbild. Wir geben dir die Liste mit, wenn du dich anmeldest.

FAQ

Fragen zu Begleitetes Fahren ab 17 in Gelsenkirchen

Ab wann kann ich mich für BF17 anmelden?
In der Fahrschule kannst du dich jederzeit anmelden und mit der Theorie beginnen. Den Antrag bei der Führerscheinstelle Gelsenkirchen darfst du ab 16 Jahren und 6 Monaten stellen. Die Theorieprüfung ist drei Monate vor dem 17. Geburtstag möglich, die praktische einen Monat davor.
Ist BF17 teurer als der normale Führerschein?
Die Fahrschulausbildung ist identisch und kostet dasselbe. Hinzu kommt eine Verwaltungsgebühr für das Eintragen der Begleitpersonen und später der Umtausch der Prüfungsbescheinigung in den Kartenführerschein.
Darf ich mit BF17 ins Ausland fahren?
Nein. Die Prüfungsbescheinigung gilt nur in Deutschland. Einzelne Nachbarländer haben Sonderregelungen, verlässlich ist das aber nicht — plane Auslandsfahrten erst ab 18 ein.
Was ist, wenn meine Begleitperson kurzfristig ausfällt?
Dann darfst du nicht fahren. Genau deshalb ist es sinnvoll, von Anfang an mehrere Begleitpersonen eintragen zu lassen — zwei oder drei, damit du nicht an einer einzigen Person hängst.
Zählt die BF17-Zeit für die Probezeit?
Ja. Die zweijährige Probezeit beginnt mit der Aushändigung der Prüfungsbescheinigung, nicht erst mit 18. Wer mit 17 anfängt, ist mit 19 aus der Probezeit raus — noch ein Vorteil, an den kaum jemand denkt.
Nächster Schritt

Sag uns, welche Klasse du brauchst.

Wir prüfen, ob gerade ein Ausbildungsplatz frei ist, und nennen dir den nächsten Theorietermin. Eine Nachricht genügt.